Was ist die Health-Claims-Verordnung (HCVO) und was sagt sie über Erythrit & Xylit?
Die Health-Claims-Verordnung legt fest, welche gesundheits-bezogenen Angaben in der EU über Lebensmittel gemacht werden dürfen. Im Anhang der Verordnung werden die zulässigen Aussagen und die Bedingungen, unter denen sie gemacht werden dürfen, einzeln aufgeführt. Entsprechend der „Health-Claims-Verordnung“ sind für Birkenzucker/Xylit und Tafelsüße/Erythrit folgende Aussagen zulässig: „Der Verzehr von Lebensmitteln/ Getränken, die anstelle von Zucker Xylit bzw. Erythrit enthalten, tragen zur Erhaltung der Zahnmineralisierung bei“ und „Der Verzehr von Lebensmitteln/Getränken, die anstelle von Zucker Xylit bzw. Erythrit enthalten, bewirkt, dass der Blutzuckerspiegel nach ihrem Verzehr weniger stark ansteigt als beim Verzehr von zuckerhaltigen Lebensmitteln/Getränken“.
Bitte bedenkt dabei die Vorteile und Notwendigkeit einer ausgewogenen Ernährung.